Erasmus-Lehrende und Nicht-Studierende

Personalmobilität

  • Lehraufenthalte: Diese Aktivität ermöglicht es Lehrkräften von Hochschuleinrichtungen oder Mitarbeitern von Unternehmen, an einer Partnerhochschule im Ausland zu unterrichten. Die Mobilität des Personals zu Lehrzwecken kann alle Fachbereiche/akademischen Disziplinen umfassen.
  • Ausbildungsaufenthalte: Diese Aktivität unterstützt die berufliche Entwicklung von Lehr- oder Verwaltungspersonal von Hochschuleinrichtungen in Form von Fortbildungsveranstaltungen im Ausland (mit Ausnahme von Konferenzen) und berufsbezogenen Hospitationen/Praktika an einer Partnerhochschule oder einer anderen einschlägigen Organisation im Ausland.

Teilnahmevoraussetzungen

Teilnehmen können alle Dozenten und Verwaltungsmitarbeiter des Instituts, sofern sie im akademischen Jahr 2023/2024 weiterhin an demselben Institut tätig sind.

Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses im Bereich der Lehr- oder Ausbildungsmobilität ist, dass der Antragsteller eine Einladung der aufnehmenden Einrichtung und einen zwischen den Einrichtungen vereinbarten Arbeitsplan vorlegt, aus dem Folgendes hervorgeht:

Für die Lehre

  • Zeitraum;
  • die vorgeschlagene Lehrtätigkeit in Form eines kurzen Lehrprogramms, das die Ziele, den Mehrwert der Mobilität, den Inhalt des Unterrichts und die erwarteten Ergebnisse enthält;
  • die verfolgten Ziele und die erwarteten Ergebnisse

Für die Ausbildung – Mobilität des Personals zur Ausbildung, für Lehr- und Verwaltungsaufgaben:

  • Zeitraum;
  • Arbeitsplan;
  • der Zweck der Fortbildung;
  • die verfolgten Ziele und die erwarteten Ergebnisse.

Dauer der Aktivität

Von mindestens 2 Tagen für EU-Länder oder 5 Tagen für Partnerländer bis zu maximal 60 Tagen, ohne Reisetage. Die Lehrtätigkeit muss mindestens 8 Unterrichtsstunden pro Woche umfassen. Die Lehrmobilität kann um eine Ausbildungszeit ergänzt werden.

Unterstützung der Personalmobilität

Das Stipendium ist ausschließlich zur Deckung außerordentlicher Kosten bestimmt, die dem Mitarbeiter während seines Auslandsaufenthalts entstehen, und kann nicht für Ausgaben verwendet werden, die der Mitarbeiter normalerweise auch an seiner Heimathochschule tätigen müsste.

Die Stipendien werden für Aktivitäten im Ausland im Zeitraum vom 1. Juni 2023 bis zum 31. Juli 2025 vergeben. Dieser Zeitraum und die Höhe der Stipendien können sich noch ändern. Sie werden in der Finanzvereinbarung festgelegt, die voraussichtlich im Juli 2023 geschlossen wird.

Tagespauschale bis zum 14. Tag Tagespauschale vom 15. bis zum 60. Tag
GRUPPE

A

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen und Schweden.

 

Partnerländer der Region 14: Färöer Inseln, Schweiz, Vereinigtes Königreich.

90 bis 180 € 70% des Tagessatzes bis zum 14. Tag
GRUPPE

B

Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Malta, die Niederlande, Portugal und Spanien.

Partnerländer der Region 5: Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstadt

79 bis 160 € 70% des Tagessatzes bis zum 14. Tag
GRUPPE

C

Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Nord Mazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Türkei. 67 bis 140 € 70% des Tagessatzes bis zum 14. Tag

Reisebeitrag

Der Zuschuss für die Reise wird gemäß dem Programmleitfaden auf der Grundlage von Einheitskostentarifen für Entfernungsbereiche berechnet. Die Kilometerzahl bezieht sich auf einen einzelnen Streckenabschnitt, während der entsprechende Betrag sowohl für die Hin- als auch für die Rückreise gilt.

Reisedistanz Betrag

für Standardreisen

Betrag

für die „grüne“ Reise

Von 10 bis 99 KM € 23,00 pro Teilnehmer
Von 100 bis 499 KM € 180,00 pro Teilnehmer € 210,00 pro Teilnehmer
Von 500 bis 1999 KM € 275,00 pro Teilnehmer € 320,00 pro Teilnehmer
Von 2000 bis 2999 KM € 360,00 pro Teilnehmer € 410,00 pro Teilnehmer
Von 3000 bis 3999 KM € 530,00 pro Teilnehmer € 610,00 pro Teilnehmer
Von 4000 bis 7999 KM € 820,00 pro Teilnehmer
 8000 KM oder mehr € 1.500,00 pro Teilnehmer

Liste der Partnerinstitute

Tabelle A: Liste der Partnerinstitute

Anmeldung zur Teilnahme

Die Unterlagen (in englischer Sprache) sind ausschließlich per E-Mail an erasmus@conservatorio.tn.it zu senden bis
FREITAG, 10. FEBRUAR 2023 UM 12 UHR
Erforderliche Unterlagen:

  • Antrag auf Teilnahme;
  • Einladung durch das Gastinstitut.

Priorität bei der Vergabe von Mobilitätszuschüssen

Bei der Zuteilung von Lehrstipendien wird Vorrang eingeräumt:

  1. Aktivitäten, bei denen die Lehrtätigkeit des ERASMUS-Lehrers ein fester Bestandteil des Studienprogramms der Gasteinrichtung ist;
  2. Mobilitätsaktivitäten, die zur Festigung und zum Ausbau der Beziehungen zwischen den Partnereinrichtungen und zur Vorbereitung künftiger Kooperationsprojekte genutzt werden sollen;
  3. Mobilitätsaktivitäten, die zur Erstellung von neuem Lehrmaterial führen;
  4. auf das im Antrag dargelegte Interesse des Mobilitätsprogramms;
  5. Lehrkräften mit weniger Erfahrung mit der Mobilität im Ausland.

Bei der Zuteilung von Ausbildungsstipendien wird Vorrang eingeräumt:

  1. Aktivitäten, an denen Personen beteiligt sind, die sich im Rahmen der Institution im Zusammenhang mit Erasmus-Projekten und allgemeiner mit der internationalen Zusammenarbeit engagieren oder engagieren wollen;
  2. Mobilitätsaktivitäten, die zur Festigung und zum Ausbau der Beziehungen zwischen den Partnereinrichtungen und zur Vorbereitung künftiger Kooperationsprojekte genutzt werden sollen;
  3. das Interesse des vorgelegten Arbeitsplans und der Fortbildung in Bezug auf den Arbeitsbereich des Antragstellers;
  4. Personen, die in dem betreffenden Studienjahr zum ersten Mal ins Ausland reisen.

Geforderte Leistungen

Begünstigte von Mobilitätsstipendien für Lehrzwecke

Vor der Abreise müssen sie unterschreiben:

  • eine Mobilitätsvereinbarung, in der die gegenseitigen Verpflichtungen und der Zeitraum für die Durchführung festgelegt werden;
  • das Lehrprogramm („Mobility Program“), das Teil der Vereinbarung ist, die von der Heimathochschule und der Gasthochschule vor dem Aufenthalt unterzeichnet wurde.

Bei ihrer Rückkehr müssen sie Folgendes vorlegen:

  • ein von der Gasteinrichtung ausgestelltes Dokument, das die geleistete Arbeit bescheinigt und in dem die Anzahl der Unterrichtstage und -stunden angegeben ist;
  • Individueller Bericht (EUSurvey(der individuelle Bericht wird nach dem Aufenthalt über das Internet angefordert);
  • die Originale der Spesenbelege, die die Reisedokumente bescheinigen (im Falle von Flugreisen die Bordkarten).

Begünstigte von Mobilitätsstipendien für Ausbildungszwecke
Vor der Abreise müssen sie unterschreiben:

  • eine Vereinbarung, in der die gegenseitigen Verpflichtungen und der Erfüllungszeitraum festgelegt werden;
  • einen Arbeits- und Fortbildungsplan, der am Gastinstitut auszuführen ist.

Bei ihrer Rückkehr müssen sie Folgendes vorlegen:

  • ein von der Gasteinrichtung ausgestelltes Dokument, das die geleistete Arbeit bescheinigt und die Anzahl der Tage und Stunden des Engagements und der geleisteten Arbeit angibt;
  • Individueller Bericht (EUSurvey(der individuelle Bericht wird nach dem Aufenthalt über das Internet angefordert);
  • die Originale der Spesenbelege, die die Reisedokumente bescheinigen (im Falle von Flugreisen die Bordkarten).
Achtung: Im Falle einer Einschränkung der Mobilität sind die Direktion und der ERASMUS-Koordinator schriftlich unter Angabe der Gründe für die Einschränkung zu informieren.

Kontakte

Erasmus-Büro
Koordinator
prof. Massimiliano Mainolfi
erasmus@conservatorio.tn.it
massimiliano.mainolfi@conservatorio.tn.it

Sekretariat
Erica Giacomoni
Gianni Tamanini
erasmus@conservatorio.tn.it

Nationale Erasmus+ Agentur
http://www.erasmusplus.it

Sprachportal
https://academy.europa.eu/

Studentenwerk Trient
www.operauni.tn.it

Allgemeine Hinweise

Alle Aktivitäten und die damit verbundenen Finanzmittel, die im Rahmen dieser Ausschreibung vorgesehen sind, hängen von der tatsächlichen Unterzeichnung der Finanzvereinbarung AN/Erasmus+-Ausschreibung 2023 zwischen der nationalen Erasmus+-Agentur und dem Musikkonservatorium „F.A. Bonporti“ ab. Die förmliche Zuweisung der Mobilitätsstipendien, die im Rahmen dieser Ausschreibung vergeben werden, unterliegt daher der unvermeidlichen Bedingung der Unterzeichnung der oben genannten Finanzvereinbarung.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Erasmus+-Leitfaden, der unter folgender Adresse abrufbar ist https://erasmus-plus.ec.europa.eu/it/erasmus-programme-guide