„Erasmus“ Studierende
Voraussetzungen für die Ausreise
Die Stipendien werden nur an Studierende vergeben, die am Konservatorium „F.A. Bonporti“ in Trient und Riva del Garda eingeschrieben sind und die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Abschluss der allgemeinen Hochschulreife (zum Zeitpunkt der Abreise);
- eingeschrieben für das akademische Diplom der ersten Stufe (drei Jahre);
- eingeschrieben für das akademische Diplom der zweiten Stufe (zwei Jahre);
- Absolventen (traditionelles vorheriges System und akademisches System) nur für Praktika (diese müssen innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Studiums durchgeführt und abgeschlossen werden);
- die Anmeldegebühren müssen rechtzeitig entrichtet werden.
Mobilität von Studierenden zu Studienzwecken
- Alle Studierenden können in jedem Studienzyklus ein Stipendium für insgesamt höchstens 12 Monate erhalten (Mindestdauer: 2 Monate bzw. 5 Tage im Falle gemischter Mobilität).
- Alle Studierenden können sich für maximal 4 (vier) Standorte in der Reihenfolge ihrer Präferenz bewerben.
Studierende, die zu Studienzwecken am Programm Erasmus+ teilnehmen, müssen am Gastinstitut mindestens 6 (sechs) Credits erwerben - Die Studierenden müssen die Prüfungen in den Fächern ablegen, die im Studienplan (Learning Agreement) an der Gastinstitution festgelegt sind. Alle Änderungen müssen rechtzeitig mit dem Gastinstitut und dem Konservatorium von Trient vereinbart werden.
- Es ist wünschenswert, dass die Studierenden über ausreichende Kenntnisse der Sprache des Gastlandes oder des Englischen verfügen (die meisten Partnereinrichtungen empfehlen das CEFR-Niveau B2).
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Gemischte Mobilität (Blended Intensive Programmes – BIP)
Ein Studien- oder Praktikumsaufenthalt im Ausland von beliebiger Dauer kann die Form einer gemischten Mobilität annehmen. Bei der gemischten Mobilität werden physische Mobilitätsaktivitäten mit einer virtuellen Komponente kombiniert, die den kollaborativen Lernaustausch und die Online-Teamarbeit erleichtert.
Jeder Studierende kann auch gemischte Mobilitätsaktivitäten durchführen, indem er an einem gemischten Intensivprogramm gemäß den spezifischen Zulassungskriterien für solche Programme in den Erasmus-Verordnungen teilnimmt.
Studierende, die nicht in der Lage sind, an langfristigen physischen Mobilitätsaktivitäten zu Studien- oder Praktikumszwecken teilzunehmen, z. B. aus Gründen, die mit ihrem Studienfach zusammenhängen, oder wegen geringerer Teilnahmemöglichkeiten, können auch an einer kurzfristigen physischen Mobilitätsaktivität teilnehmen, indem sie diese mit einer virtuellen Pflichtkomponente kombinieren.
Diese Art der Mobilität gilt in der Regel für Projekte, die bereits im Voraus festgelegt wurden. Interessierte sollten sich für weitere Einzelheiten an das Erasmus-Büro wenden.
WICHTIG: Es besteht die Möglichkeit, sich für eine Einrichtung zu bewerben, die kein Partner der Hochschule ist; in diesem Fall fordert das Erasmus-Büro die Einrichtung einer bilateralen Beziehung (interinstitutionelle Vereinbarung), die eine Voraussetzung für die Teilnahme am Programm Erasmus+ ist. |
Tabelle A: Liste der Partnerinstitute (laufend aktualisiert)
Online-Sprachunterstützung (OLS)
Die Europäische Kommission bietet Studierenden, die am Programm Erasmus+ teilnehmen, eine Online-Sprachförderung an.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Aufforderung wurden die Modalitäten von der Erasmus-Agentur noch nicht festgelegt. Sie werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
Stipendium
Mobilitätsstipendien sind ausschließlich zur Deckung außerordentlicher Kosten bestimmt, die dem Studierenden während seines Auslandsstudiums entstehen, und können nicht für Ausgaben verwendet werden, die der Studierende normalerweise auch an seiner Heimathochschule tätigen müsste.
Die Stipendien werden für Aktivitäten im Ausland im Zeitraum vom 1. Juni 2023 bis zum 31. Juli 2025 vergeben. Dieser Zeitraum und die Höhe der Stipendien können sich noch ändern. Sie werden in der Finanzvereinbarung festgelegt, die voraussichtlich im Juli 2023 geschlossen wird.
- Europäische Mittel: Der monatliche Betrag des von der Europäischen Kommission für das akademische Jahr 2023/2024 gewährten Stipendiums wird je nach geografischem Gebiet des Gastlandes gemäß den Angaben im Erasmus+ Programmleitfaden nach folgenden Kriterien festgelegt:
Gruppe 1 – Programmländer mit den höchsten Lebenshaltungskosten – zwischen 348 € und 674 € pro Monat (Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden)
Gruppe 2 – Programmländer mit durchschnittlichen Lebenshaltungskosten – 292 € und 606 € pro Monat
(Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien)
Gruppe 3 – Programmländer mit niedrigeren Lebenshaltungskosten – 225 € und 550 € pro Monat. (Bulgarien, Tschechische Republik, Kroatien, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Nord Mazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Türkei)
Für die Praktikumsmobilität wird eine zusätzliche monatliche Vergütung von 150 € pro Monat zu den oben genannten Beträgen hinzugerechnet
- „Grüner“ Reisekostenzuschuss bei Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel: 50,00 € als Zusatzbetrag zur individuellen Unterstützung und bis zu vier Tage zusätzliche individuelle Unterstützung, um die für die Hin- und Rückreise benötigten Tage abzudecken.
- Anreize von Konservatorien und MUR: Das Konservatorium „F.A. Bonporti“ von Trient und Riva del Garda wird für Studierende, die im Jahr 2023/2024 am Programm Erasmus+ teilnehmen, einen finanziellen Anreiz in Höhe von voraussichtlich 400 € pro Monat bieten, der das europäische Stipendium ergänzt.
- Anreize Studentenwerk: Studierende, die in der Rangliste der Opera Universitaria aufgeführt sind und ein Stipendium für das laufende Studienjahr erhalten, können als Teilnehmer am Programm Erasmus+ ein zusätzliches monatliches Stipendium erhalten, das in der Ausschreibung 2023/2024 veröffentlicht wird. Weitere Informationen finden Sie in der entsprechenden Bekanntmachung von Opera Universitaria.
- Modalitäten der Stipendienvergabe Europäische Fonds und Anreize Konservatorium und MUR: Bei der Abreise wird eine Vorauszahlung des europäischen Beitrags und des Zuschusses des Konservatoriums garantiert, wie in der vor Beginn der Mobilitätsphase zu unterzeichnenden Vereinbarung zwischen Institut und Studierendem vereinbart.
WICHTIG: Die Übermittlung der endgültigen Unterlagen und das Ausfüllen des EUSurvey-Fragebogens gelten als Antrag des Begünstigten auf Zahlung des fälligen Restbetrags. Bei Verzicht, Rücktritt oder Widerruf ohne triftigen Grund und bei Erwerb von weniger als den erforderlichen 6 (sechs) Credits muss der Begünstigte den gesamten Vorschussbetrag zurückzahlen und hat keinen Anspruch auf ein Stipendium. |
Anmeldung zur Teilnahme
Die Unterlagen (in englischer Sprache) müssen im Erasmus-Büro eingereicht werden bis:
FREITAG, 3. FEBRUAR 2023 UM 12 UHR
Folgende Unterlagen sind dem Erasmus-Büro persönlich zu übergeben:
Application Form (Antragsformular) (das Formular kann unter Formulare heruntergeladen werden), das auch von der Referenzlehrkraft unterzeichnet wurde;
- Learning Agreement (Studienplan) (Formular zum Herunterladen unter Formulare)
- Lebenslauf in englischer Sprache;
- Motivationsschreiben in englischer Sprache;
- Bewerbungsschreiben einer Lehrkraft in englischer Sprache;
- Selbstzertifizierung der abgelegten Prüfungen in italienischer Sprache (kann über Ihr ISIDATA-Konto heruntergeladen werden);
- Link zur Sharing-Plattform (Video-Performance) oder Partituren (für Komponisten). Der Link muss in einer Textdatei enthalten sein, damit er leicht kopiert werden kann.
WICHTIG: Bei der Zustellung der Unterlagen akzeptiert das Amt das Anmeldeformular und das Learning Agreement nur, wenn die Unterlagen in allen Teilen vollständig sind und bereits vom Referenzdozenten unterzeichnet wurden. |
Learning Agreement
Die Lernvereinbarung und die Anmeldung sind die wichtigsten Dokumente für die Aufnahme in das Programm Erasmus+ an den gewünschten Standorten.
Das Learning Agreement muss vollständig mit dem Referenzdozenten vereinbart werden, wobei die Übereinstimmung von Fächern, Programmen (Inhalt), Äquivalenz von Stunden und Credits zu berücksichtigen ist.
Die Lernvereinbarung muss vom Erasmus-Koordinator gebilligt werden, wobei der ausdrückliche Umfang der von der Heimathochschule anzuerkennenden Leistungspunkte entsprechend den Vorschlägen der Gasthochschulen anzugeben ist.
Videoaufzeichnung und Hochladen auf eine Plattform zur gemeinsamen Nutzung
Die Aufnahme muss unter der Aufsicht der Lehrkraft erfolgen, wobei zu beachten ist, dass bei der Auswahl der Kandidaten die Qualität an erster Stelle steht (musikalischer Inhalt und Aufnahme); sie darf nicht länger als 15 bis 20 Minuten dauern. Es wird empfohlen, Stücke mit stilistischer Vielfalt, kontrastreichem Charakter und eine Etüde einzureichen.
Für Chorleiter ist ein Video mit zwei Dirigierproben erforderlich.
Komponisten müssen zwei Partituren ihrer Werke und eventuelle Aufnahmen beifügen.
Die Dateien der Aufnahmen müssen auf Sharing-Plattformen wie YouTube, Vimeo, Dropbox, … hochgeladen werden. Der Bewerber muss im Bewerbungsformular die Internetadresse (URL) angeben, unter der sich der Inhalt der Aufnahme befindet, die an die gewünschten Stellen übermittelt werden soll. Die URL muss in einer leicht kopierbaren Textdatei angegeben werden.
Die Bewerber sollten sich über die von den Gasteinrichtungen vorgeschriebenen Aufnahmeverfahren (online) informieren, um einen Ausschluss von der Teilnahme zu vermeiden.
WICHTIG: Das Konservatorium stellt Personal, Instrumente und einen Aufnahmeraum zur Verfügung, der mit dem Erasmus-Büro zu vereinbaren ist.
Ranglisten
Die Rangliste der für das Programm in Frage kommenden Bewerber wird auf der Website des Konservatoriums veröffentlicht.
Die Rangliste wird anhand der folgenden Auswahlkriterien erstellt:
- Qualität der aufgenommenen Stücke;
- im Motivationsschreiben enthaltene Argumente.
Vor der Abreise
Übermittlung des Antrags an das vorausgewählte Institut auf die vom vorausgewählten Institut gewünschte Weise.
Die Studierenden werden gebeten, die Art und Weise, wie die Bewerbung an das gewählte Institut geschickt wird, sowie die beigefügten Unterlagen zu überprüfen und sich regelmäßig beim Erasmus-Büro zu informieren.
Optimierung des Studienplans (Learning Agreement).
Das Heimatinstitut, das Gastinstitut und der Studierende finalisieren und unterzeichnen die zuvor eingereichte Lernvereinbarung, zusammen mit der Genehmigung der Lehrkraft und des Erasmus-Büros. Alle Änderungen (auch nach der Abreise) müssen von allen Parteien schriftlich vereinbart werden.
Mobilitätsvereinbarung
Der Erasmus+ Studierende muss mit dem Konservatorium „F.A. Bonporti“ eine Vereinbarung über die folgenden Inhalte schließen:
- persönliche Daten;
- Mobilitätsklauseln;
- die Anzahl der zugewiesenen Tage/Monate;
- den Betrag und die Art der Auszahlung.
Dokumente im Ausland
Jeder Erasmus-Studierende muss während seines Auslandsaufenthalts die folgenden Dokumente mit sich führen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass;
- die notwendigen Formulare für die Gesundheitsversorgung oder die neue Europäische Krankenversicherungskarte (Informationen finden Sie auf der Website des Gesundheitsministeriums).
WÄHREND DES AUFENTHALTS
Verlängerung des Auslandsaufenthalts
Ordnungsgemäß begründete und vom Leiter der Gast- und der Heimathochschule genehmigte Verlängerungsanträge müssen mindestens einen Monat vor Ablauf des zugewiesenen Zeitraums beim Erasmus-Büro des Konservatoriums (erasmus@conservatorio.tn.it) eingehen. Die Genehmigung bzw. Nichtgenehmigung erfolgt unter Berücksichtigung und unter der Voraussetzung, dass die zusätzlichen Kosten gedeckt sind.
Ende des Erasmus+-Zeitraums und Rückkehr
Am Ende des Erasmus+-Zeitraums stellt die aufnehmende Einrichtung dem Studierenden ein Zeugnis aus:
- Teilnahmebescheinigung mit Angabe des Mobilitätszeitraums;
- Transcript of Records (Bescheinigung über die abgelegten Prüfungen mit den Ergebnissen der Noten und Credits).
Bei der Rückkehr aus dem Erasmus+-Aufenthalt muss der Studierende die von der Gasteinrichtung erhaltenen Unterlagen beim Erasmus-Büro der Heimathochschule einreichen:
- Teilnahmebescheinigung mit Angabe des Mobilitätszeitraums;
- Transcript of Records (Bescheinigung über die abgelegten Prüfungen mit den Ergebnissen der Noten und Credits).
- Individueller online ausgefüllter Bericht (EUSurvey). Der individuelle Bericht wird von der Nationalen Agentur für Erasmus+ direkt von jedem Studierenden über das Internet angefordert (automatisch nach der Abschlussbescheinigung);
- Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen mit den entsprechenden Unterlagen und auf Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Studienleistungen. Die Anerkennung erfolgt nach den vom Akademischen Rat festgelegten Kriterien und Verfahren.
Die Heimateinrichtung garantiert die volle Anerkennung der im Ausland geleisteten Arbeit.
Mobilität von Studierenden für Praktika (traineeship)
Das Programm Erasmus+ ermöglicht Studierenden den Zugang zu Praktika in Unternehmen, Ausbildungs- und Forschungszentren (ausgenommen europäische Einrichtungen oder Organisationen, die europäische Programme durchführen) in einem der am Programm teilnehmenden Länder.
Der Erasmus-Studierende, der ein Ad-hoc-Gemeinschaftsstipendium für den Praktikumszeitraum erhält, hat die Möglichkeit, spezifische Fähigkeiten zu erwerben und die sozioökonomische Kultur des Gastlandes besser zu verstehen, wobei er durch Vorbereitungs- oder Auffrischungskurse in der Sprache des Gastlandes (oder in der Arbeitssprache) unterstützt wird, mit dem Ziel, die Mobilität junger Arbeitnehmer in ganz Europa zu fördern.
Vor der Abreise muss jeder Erasmus-Studierende im Besitz eines Arbeitsprogramms („Training Agreement“) sein, das von dem Begünstigten, der Hochschuleinrichtung, der er angehört, und der Gasteinrichtung unterzeichnet wurde.
- Jeder Studierende kann in jedem Studienzyklus für insgesamt 12 Monate (Mindestdauer: 2 Monate) ein Praktikumsstipendium in Anspruch nehmen.
- Neu graduierte Studenten (traditionelles vorheriges System und akademisches System) müssen das Praktikum spätestens 12 Monate nach ihrem Abschluss durchführen und abschließen.
- Studierende, die sich für ein Mobilitätspraktikum bewerben, müssen bei der Einreichung ihrer Bewerbung das Zulassungsschreiben der Einrichtung (Ausbildungs- und Forschungszentren, Unternehmen) vorlegen.
Die Dauer des Praktikums muss durch eine Praktikumsvereinbarung abgedeckt sein, die von dem Begünstigten und der Hochschuleinrichtung oder dem Hochschulkonsortium des Herkunftslandes unterzeichnet wird.
Das Praktikum kann vor, nach oder gleichzeitig mit einem „traditionellen“ Erasmus-Mobilitätsaufenthalt absolviert werden.
Partnersuche
Studierende, die an einer Hochschule immatrikuliert sind, und/oder Hochschulabsolventen, die noch nicht wissen, wo sie ein Auslandspraktikum absolvieren können, können sich auf der folgenden, vom http://erasmusintern.org geförderten Plattform Erasmus Student Network anmelden.
ANTRAG AUF TEILNAHME
Der Antrag muss bis zu diesem Zeitpunkt beim Erasmus-Büro eingereicht werden:
FREITAG, 3. FEBRUAR 2023 UM 12 UHR
Vor der Abreise
Die Heimathochschule, die aufnehmende Einrichtung/das aufnehmende Unternehmen und der Studierende vereinbaren und unterzeichnen eine Ausbildungsvereinbarung (Arbeitsplan, der im Ausland zu befolgen ist).
Alle Änderungen (auch nach der Abreise) müssen von allen drei Parteien schriftlich vereinbart werden.
Ende des Erasmus+-Zeitraums und Rückkehr
Am Ende des Erasmus+-Zeitraums stellt die aufnehmende Einrichtung dem Studierenden ein Zeugnis aus:
- Bescheinigung über das Ende des Aufenthalts und die Dauer des Aufenthalts;
- Transcript of Records (Bescheinigung über die abgelegten Prüfungen mit den Ergebnissen der Noten und Credits), wenn das durchgeführte Praktikum die Anerkennung von Credits oder Prüfungen beinhaltet.
- Individueller online ausgefüllter Bericht (EUSurvey). Der individuelle Bericht wird von der Erasmus Agentur direkt von jedem Studierenden über das Internet angefordert;
- Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen mit den entsprechenden Unterlagen. Die Anerkennung erfolgt nach den vom Akademischen Rat festgelegten Kriterien und Verfahren.
- Die Heimateinrichtung garantiert die volle Anerkennung der im Ausland geleisteten Arbeit.